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Scheidung - Was passiert mit der Immobilie?

Scheidung - Was passiert mit der Immobilie?

Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ist für viele Ehepaare ein Wunsch. Doch kommt es zu einer Trennung, wird aus der gemeinsamen Immobilie schnell ein Problem. Nun steht die unausweichliche Frage im Raum, wie die Immobilie nach einer Scheidung aufgeteilt wird.

Diese Möglichkeiten haben Sie

Bei einer Trennung bedarf von seiten beider Partner einer Einigung, wie mit einer gemeinsamen  Immobilie verfahren wird. Hier kommen drei Optionen in Betracht:
 

1. Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses

2. Ausbezahlung des Partners, der auf die Immobilie verzichtet

3. Vermietung der Immobilie und Verteilung der Einnahmen
 

Existiert kein Ehevertrag und werden sich die Partner nicht einig, kann im Zweifelsfall das Gericht entscheiden. Dabei sollten jedoch die Kosten, die mit einem entsprechenden Verfahren einhergehen, berücksichtigt werden. Eine einvernehmliche Einigung ist in jedem Fall günstiger. Wurde zu Beginn der Ehe ein Ehevertrag ausgehandelt, sind die wichtigsten Fragen geklärt. 
 

Voraussetzung für eine Vermietung ist, dass das Paar gemeinsam als Vermieter auftreten und die damit verbundenen Aufgaben wahrnehmen kann. So müssen jährlich Nebenkostenabrechnungen erstellt und Instandhaltungsarbeiten organisiert werden. Erscheint einem der Partner dies unmöglich, bleiben nur die Optionen, dass einer von beiden die Immobilie behält oder sie verkauft wird. Was vermieden werden sollte, ist die Versteigerung der Immobilie. Die dabei erzielten Preise können bis zu 30 % unter dem Marktwert liegen. Besser ist, im gemeinsamen Einvernehmen einen Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Auf welche Möglichkeit sich die Partner auch einigen, es muss zuerst eine Immobilienbewertung und, falls kein Ehevertrag vorliegt, ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden.

Verteilung mittels Zugewinnausgleich 

Als Zugewinnausgleich bezeichnet der Gesetzgeber die Gütertrennung im Falle einer Ehe ohne Ehevertrag. Nach Bürgerlichem Gesetzbuch ist der Zugewinn jener Betrag eines Ehegatten, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Paare, die eine Immobilie gemeinsam besitzen, stehen vor dem Problem, dass es sich bei Zugewinnausgleich einen reinen Geldzahlungsanspruch handelt und sowohl Häuser als auch Wohnungen nicht leicht aufzuteilen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Vermögen der einzelnen Eheleute während der Ehe getrennt bleibt. Sollte es dann zu einer Scheidung kommen, wird ein Ausgleich auf Basis des Zugewinns vorgenommen und die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte zwischen den beiden Ehepartnern finanziell ausgeglichen.

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